Fliegerberg - Allgemeine Informationen

: Flugkorridor :

Beim Überfliegen von Seilbahnanlagen und Freileitungen ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 50 m zu den Seilbahnanlagen und zu den Freileitungen eingehalten wird. Generell ist, wenn möglich, der festgelegte Flugraum und eine Flughöhe von mindestens 300 m einzuhalten um das "Wild" nicht zu stören!

: Fluglizenzen :

Gültiger Sonderpilotenschein oder eine gültige anerkannte ausländische Berechtigung. Für Tandemflüge die jeweis gültige Tandemberechtigung. Für Unfälle jeglicher Art haftet der Pilot selbst.

: Allgemeines :

Das Informationsblatt mit Hinweisen über den Hänge- und Paragleitersport, welches vom Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr erstellt wurde und in der Talstation aushängt, ist zu beachten. Um einen reibungslosen Flugbetrieb aufrecht erhalten zu können, bitten wir um Einhaltung dieser Hinweise.

: Empfehlungen :

Zur Erhaltung einer intakten Gebirgswelt bitten wir Sie die nachfolgenden Empfehlungen zu beachten. 

  • halte dich an den ausgewiesenen Flugraum (rot-markierte Fläche)
  • gleite nicht entlang von baumarmen Berghängen und Bergrücken
  • halte dich so oft als möglich an eine Flughöhe von mind. 300 m
  • weiche dir bekannten Wohnungen des Wildes aus
  • bleibe auf Distanz zu entdeckten Tieren
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